Glatteis nimmt man die rutschige Glätte, wenn man Holzasche darüber streut.
Ich streue die Asche bei meinem Haus überall dort aus, wo durch das Eis Rutschgefahr besteht.
Asche habe ich durch meinen Holzofen im Winter immer zu Hause und das Streuen schadet auch der Umwelt nicht.
radfahrender Besen-Ginster
Dennoch ist der Tipp so verkehrt nicht. Wenn klappt, warum nicht.
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Aber natürlich ist so eine alkalische Lauge draussen auf dem Bordstein auch nicht viel besser als Salz streuen. Von daher nur 3 Sterne von mir wegen dem Umweltfaktor
'Dem een sin Uhl ist dem andern sin Nachtigall' oder?
Auf meinem Fuß-Weg zur Arbeit hat ein Anwohner verzweifelt versucht, mit seiner Asche vor seinem Grundstück der Lage Herr zu werden, damit bei ihm keiner ausrutscht
Manche Plätze sind aber dermaßen verdichtet, daß da gar nichts mehr mit Streuen ausgerichtet werden kann - da helfen nur noch ein paar gute Spikes unter den Schuhsohlen, denke ich - ich übe jetzt mal auf unserer Garagenausfahrt - habe mir einen Hocker unter den Allerwertesten gebunden und nehme ein paar Schoko-Riegel mit... ;-)
Egal wie dick die Eisschicht ist, mit Holzasche wird alles abgestumpft.
Meine Holzasche verteile ich auch unter Büschen und auf dem Kompost.
Diät - Allergikerin *g
Habe gestern mein Auto bei Schnee abgestellt, heute wegen Falschparken ein Knöllchen bekommen. Hat man gestern nicht gesehen. Die Markierungen.
Aber ich komm ins erzählen. Der Tipp ist gut!!!!!
Toller Tipp, nur (für mich) ein bisschen zu spät.
In diesem Winter ist sogar der Melkstand gestreut worden da auch dort ein paar tage Glatteis herschte
Nachdem sie selbst auch diese Riesenmatschpampe dann in der Wohnung hatten, haben sie es wieder gelassen .....
Ich musste 5 x am Tag meinen Flur nass wischen. Es sah aus wie Sau ...
Ich habe mir Spielkistensand geholt und mische das 1 : 1 mit Lavasplit. Das lässt sich prima wieder wegfegen, wenn es trocken ist. Und dann kommts wieder ins Eimerchen und wird nochmal gestreut.
Natürlich ersetzt das Streuen nicht das Räumen ...
Das mache ich morgens spätestens um halb sieben, bevor alle Bahngänger den Schnee fest getreten haben.
Manches hat auch seine Berechtigung, was anno dunnemals gemacht wurde, nur leben wir mittlerweile im Jahre 2011....
Wenn dir die Sauerei mit dem Aschematsch nix ausmacht, kannst du das gerne machen.
Ich habe es vor Jahren auch mal probiert, es aber schnell wieder aufgegeben. :-)
Seitdem streue ich meine Holzasche über meinen Komposthaufen und erfreue mich jeden Sommer an dem Dünger, den ich damit dazugewonnen habe.
sorry für das klein schreiben, bin bißchen in eile der kaffee wartet :-))
Wer dies nicht tut (in einem Mehrfamilienhaus muss es eine abwechselnde Hauswoche geben. Schau mal in deinen Mietvertrag), riskiert, dass er/sie lebenslang zahlt, wenn jemand fällt. Da sind die Versicherungen schnell, bei dir das Geld für die Kosten zu holen (nicht nur Krankenhauskosten, auch Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfall, ggf. Rechtsanwaltskosten etc.).
Mal ganz abgesehen davon, dass sich jemand wirklich weh tut, wenn er/sie stürzt...
Natürlich muss man bei solchem Wetter auch selbst vorsichtig laufen und nicht mit hochhackigen Winterstiefelchen rumstöckeln ...
Es muss ein Weg von 1,50 m Breite frei sein, also nicht nur Schneeschaufelbreite.
Ich gestehe, dass ich auch meist nur 1 m frei räume, denn keiner weiß mehr, wohin mit dem Schnee....
Wer zu seiner Hauswoche nicht da ist oder auf Arbeit ist, wenn es schneit, muss jemand beauftragen oder Hauswoche tauschen.
Ich bin auch meist der Depp, der schaufelt, aber ich möchte nicht riskieren, dass einer meiner Patienten vor meiner Praxis stürzt. Auf diese Art Arbeit zu schaffen, bin ich nicht scharf ....
Was hat Schnee schippen vor der Haustür mit Steuern bezahlen zu tun ? Soll die Gemeinde / Stadt auch noch vor deinem Haus kehren?
Dies ist ein Dienst, den man nicht nur der Allgemeinheit, sondern auch seinem Geldbeutel tut (siehe Folgekosten eines Sturzes).
Aber vor deinem Grundstück musst du den Gehweg frei halten, egal, ob du Eigentümer bist oder Mieter. Selbst wenn es nicht in deinem Mietvertrag stehen sollte (in den Vordrucken steht es immer drin), musst du es machen, sonst bezahlst du dein Leben lang für die Folgeschäden eines Verunfallten.
Bei uns hat die Gemeinde auch nicht geräumt, weil wir eine Nebenstraße sind, die kommen immer erst zum Schluss. Effekt:
Die Leute, die weiter oben am Berg wohnen, kamen erst gar nicht weiter sondern strandeten bei uns in der Straße. Dadurch waren noch mehr Parkplätze blockiert ...
Bei diesem Wetter muss man sich eben drauf einrichten, dass es manchmal nicht so geht, wie man will.
Manche Wege sind nicht unbedingt notwendig und man kann sie verschieben. Selbst wenn es Weihnachten oder 90. Geburtstag von Oma wäre. Die Sicherheit geht vor. Was nutzt es Oma, wenn ich mein Leben und meine Auto aufs Spiel setze und im Graben lande, schlimmstenfalls noch verletzt bin ? Man kann auch telefonieren, wenn draußen Wetterchaos ist.
Ich bin selbstständig und brauche heile Knochen zum Arbeiten, damit ich meine Patienten versorgen kann. Und wenn ich Hausbesuche mache, bringe ich manchem auch ein paar notwendige Lebensmittel wie z. B. Brot mit.
Alte Leute bekommen bei mir "Hausarrest" bis das Wetter wieder besser ist.
Und ich räume und streue, weil dies das kleinere Übel ist.
Ich war auch Eigentümer und habe solche Abgaben nicht bezahlen müssen. Ich wohne mittlerweile woanders und auch hier gibt es diese Abgabe nicht. Auch das Herbstlaub entfernen die Gemeindeangestellten.
Wenn dein Nachbar ein Eckgrundstück gekauft hat, war ihm sicher klar, dass er auch nicht nur den Nutzen von seinem schönen großen Garten etc. hat, sondern eben auch die Pflichten.
LG
Kläre das mal mit deinem Vermieter, dass eine Hauswoche (das ist im Sommer auch fegen und Treppenhaus putzen etc.) eingeführt ist, wenn dies noch nicht geschehen ist. Es ist im Interesse aller.
Verlass dich nicht drauf, dass du/die Mieter nicht in der Haftung bist, nur , weil der Hauswirt dies versäumt hat ....
Wenn es ums Geld/bezahlen geht, sind die Versicherungen fix dabei....
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb hier so ein Widerstand gegen plausible Tätigkeiten wie die Räumpflicht ist. Das ist doch im Interesse aller.
Und ich glaube es nicht, dass es in andern Bundesländer nur Ferkel gibt, die nicht die Straße kehren oder das Treppenhaus putzen, sofern kein Hausmeister dafür zuständig ist. Dieser ist allerdings zu bezahlen und das wird auf die Mieter umgelegt.
Ich komme aus Baden-Württemberg und da gibt es keine Diskussionen darüber.
Das ist Selbstverständlichkeit.
Wer Hauswoche hat, bei dem hängt ein Schildchen an der Eingangstüre. Und wenn es die ganze Woche schneit, wenn er dran ist, hat man eben Pech gehabt. Bei uns waren alle solidarisch und haben in diesem Fall alle mitgeholfen beim Schippen. Und wenn Samstag war, wurde das Treppenhaus geputzt. War man fertig, hat man das Schildchen dem Nachbarn an die Türe gehängt.
Pumuckl77, danke für die Auskunft, so denke ich nämlich auch, dass es gehandhabt wird. In meinem Mietvertrag steht es tatsächlich nicht drin. Und es geht mir tatsächlich NUR um die Haftung! Ich habe kein Problem, ab und an Schnee zu schieben und zu streuen, ich will ja auch nicht, dass jemand fällt. Aber da es nicht in meinem Mietvertrag steht und wir keine feste Kehrwoche haben, will ich nicht jeden Tag im Winter Haftung übernehmen und wüsste auch nicht, wieso ausgerechnet ich (wie gesagt, wir sind viele im Haus) das tun sollte. Wie hier bereits festgestellt wurde, geht es da ganz schnell um ganz viel Geld.
Und wattebällchen, bei uns gibt es keine Hauswoche sondern jeder Mieter ist im Wechsel mit dem Nachbarn für seine Etage zuständig- ganzjährig. Du hast in einer deiner Antworten geschrieben, dass man als Mieter auch haftbar ist, wenn im Mietvertrag nichts von räumen steht. Kannst du das bitte nochmal erläutern? Oder bezieht sich das nur auf Häuser, die von einem einzigen Mieter gemietet werden?
Sollte die Räum-/ Kehrpflicht (das betrifft ja auch rutschiges Laub und sonstigen Dreck, den man auf seinem Gehweg findet z. B. diese wunderbare Restematsche der Silvesterknaller...) nicht schriftlich geregelt sein (mündliches gilt nicht), empfehle ich dir, dich schnellstens an den Hauswirt zu wenden, dass dies geregelt ist, sonst fühlt sich niemand zuständig.
Oft wohnt der Hausbesitzer ja nicht vor Ort und könnte auch gar nicht räumen, es sei denn, er beauftragt einen Hausmeister. Und diese Kosten werden selbstverständlich auf Mieter / Miteigentümer umgelegt.
Meinst du, dass dein Hauswirt die Kosten eines Verunfallten widerspruchslos übernehmen wird ? Da kannst du eher einen Schneeball in der Hölle eingefrieren ....
Sieh zu, dass die Verantwortlichkeit geregelt wird und alle im Haus sich daran halten. Wenn du dran bist mit der Hauswoche, bist du für die Haftung zuständig.
Dein Hauswirt nicht, der bekommt höchstens eine Ordnungsstrafe, weil er das nicht geregelt hat ....
Wenn du im Naturschutzgebiet wohnst, verbietet sich ja sowieso das Streuen von Salz (man sollte auch da, wo es nicht verboten ist, dies nur im dringendsten Notfall tun = wenn Sicherheit gefährdet ist). Und wer im Naturschutzgebiet spazieren geht, muss auch damit rechnen, dass der Weg nicht so ist, wie in der Großstadt.
Du kannst andere Alternativen streuen, die schon hier vorgeschlagen wurden.
Ob du allerdings für das Mähen des Straßenrandes verantwortlich sein sollst, glaube ich nicht. Dafür ist die Gemeinde / Stadt zuständig.
Wenn es dich an deinem Grundstück stört und du auch die Nase voll hast von Unkrautsamen, der in deinen Garten fliegt, sei es dir unbenommen, da für einen gesunden "Haarschnitt" zu sorgen.
Das ist nun mal so, dass diejenigen, die da wohnen, räumen müssen. Abwechselnd, wenn mehrere Parteien im Haus wohnen.
Und wenn die nicht wollen z. B. weil es ältere Leute in einer Eigentumswohnung sind, wird dies in der Eigentümerversammlung mit der Hausverwaltung abgestimmt, wie dies zu handhaben ist (Hausverwaltung führt Protokoll über die Diskussion).
Und wenn rauskommt, dass keiner aus dem Haus den Räumdienst oder die Hauswoche machen kann/will (gegen Entgelt selbstverständlich), wird jemand beauftragt und die Kosten werden umgelegt über das Hausgeld. Hausgeld beinhaltet neben Vorauszahlungen für Heizung, Wasser etc. auch die Müllabfuhr, Rücklagen für Reparaturen, Aufzugwartung etc. Die Höhe wird berechnet in Tausendstel je nach Wohnungsgröße.)
In jedem vorgedruckten Mietvertrag ist die Klausel über die Räumpflicht.
Und wenn du dies nicht schriftlich hast, musst du dies mit deinem Hauswirt klären.
Unbedingt.
Ich würde nicht warten, bis der Ernstfall mit einem Gestürzten eintritt. Dann ist das Kind im wahrsten Sinn schon in "den Brunnen" gefallen.
Google mal "Räumpflicht Recht".
Meine voriges Posting betraf mehrere Leser. Die wissen dann schon, wen es betrifft.
(Es geht hier ja nicht um die Frage, ob der Vermieter das Recht hat, mich zum Räumen zu verpflichten, sondern ob ich hafte, wenn er es nicht getan hat).
Ich seh meine Frage jetzt als beantwortet und verhunze den Thread nicht weiter, in dem es ja eigentlich ums Streuen geht.