Cannabis als Kassenleistung: Dank eines neuen Gesetzes können Patienten künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept verschrieben bekommen. Wem aber hilft das in Deutschland eigentlich illegale Rauschmittel? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um von einer Verordnung profitieren zu können – und ändert sich auch etwas für gesunde Menschen?
Wie wirkt Cannabis?
Die Hanfpflanze ist die meist konsumierte verbotene Substanz auf der Welt. Die insbesondere in den weiblichen Blüten des Gewächses enthaltenen Inhaltsstoffe sind bekannt für ihre psychoaktive Wirkung. Sie beeinflussen unter anderem mein zentrales Nervensystem und versetzen mich dadurch in einen Rauschzustand – allen voran die Substanz Tetrahydrocannabinol, kurz THC.
Wie dieser Rausch erlebt wird, ist individuell unterschiedlich. Das Wirkspektrum reicht von euphorischen Gefühlen, intensivierter Wahrnehmung, über ungewöhnliche Gelassenheit bis hin zu Trägheit. Gerade der länger anhaltende Cannabis-Konsum geht darüber hinaus jedoch oft mit krankmachenden Nebenwirkungen einher. So kann das Mittel den Ausbruch von Psychosen und Schizophrenie fördern, erhöht das Osteoporose-Risiko und erzeugt Taktstörungen im Gehirn.
Wem kann es helfen?
Andererseits können die Inhaltsstoffe des Hanfes durchaus einen medizinischen Nutzen bringen. Denn sowohl Tetrahydrocannabinol als auch das kaum psychoaktive Cannabidiol (CBD) lagern sich im Körper an spezielle Rezeptoren an und können auf diese Weise Schmerzen lindern, Krämpfe lösen und Übelkeit mindern.
Für viele schwerkranke Menschen ist Cannabis deshalb die letzte Hoffnung, ihre Beschwerden zu lindern und ihr Leben zumindest erträglich zu gestalten: Menschen mit chronischen Schmerzen kann die pflanzliche Droge ebenso helfen wie Krebspatienten, die unter den Nebenwirkungen einer Chemotherapie leiden. Auch Betroffene der nicht heilbaren Nervenerkrankung Multiple Sklerose profitieren davon. Bei ihnen hemmt das Cannabis plötzlich auftretende Muskelverkrampfungen, sogenannte Spastiken.
Wer bekommt die Droge auf Rezept?
Um Cannabis als Medizin verwenden zu dürfen, musste ich bis vor Kurzem noch eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Rund 1.000 Patienten durften in Deutschland dank einer solchen Genehmigung Cannabisblüten oder Extrakte aus der Apotheke beziehen – allerdings mussten sie die Kosten von oft mehreren hundert Euro im Monat selbst bezahlen.
Seit der vor Kurzem beschlossenen Gesetzesänderung ist die Situation nun anders: Wahrscheinlich ab März 2017 können Cannabis-haltige Medikamente wie andere Arzneimittel auch auf Rezept verschrieben werden. Das bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten. Die einzige Voraussetzung: Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen und es darf keine wirksame Alternativbehandlung geben. Bescheinigt dies der Arzt und stellt das Rezept aus, bekomme ich das Cannabis-Medikament auf Rezept.
Ist die Kostenübernahme verpflichtend?
Grundsätzlich sind die Krankenkassen mit dieser Regelung zur Kostenüberahme verpflichtet. Sie dürfen einer Verordnung nur in begründeten Ausnahmefällen widersprechen und müssen dies dann auch schnell mitteilen. Spätestens nach fünf Wochen muss die Entscheidung über die Kostenübernahme fallen – im Hospiz und in der Palliativversorgung sogar innerhalb von drei Tagen.
Dürfen Patienten künftig selbst Cannabis anbauen?
Patienten dürfen ihre Medizin trotz des neuen Gesetzes nicht selbst kultivieren. Den Anbau der Hanfpflanzen soll künftig stattdessen eine beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelte Agentur regeln. Sie wird das Cannabis dann an Hersteller und Apotheken abgeben.
Patienten erhalten das Mittel dort in Form von getrockneten Blüten oder Extrakt, das zum Beispiel als Spray verwendet werden kann.
In Einzelfällen kann Patienten der Eigenanbau trotzdem erlaubt werden. Das geht aber nur durch Einzelentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die meisten Betroffenen müssen künftig also nach wie vor den Gang zur Apotheke machen, um sich mit Cannabis zu versorgen.
Was ändert sich für Gesunde?
Kurz gesagt: gar nichts. Denn am Verbot von Hanf als Rauschmittel für den Freizeitkonsum hat der Gesetzgeber nichts geändert. Der Eigenanbau von Cannabis, der Handel damit, sowie der Besitz und Konsum bleiben in Deutschland weiterhin illegal. Halte ich mich nicht daran, mache ich mich strafbar. In anderen Ländern, wie beispielsweise in einigen Bundesstaaten der USA, ist Cannabis dagegen schon generell legalisiert. Ob es in Zukunft auch bei uns dazu kommen soll, ist jedoch weiterhin stark umstritten.