„Steuern? Wieso Steuern? Ich bin doch Rentner und die Wohnung gehört mir“, wollte mein Onkel neulich mit großen Augen von mir wissen. Es ging um die Vermietung einer kleinen Wohnung, mit der er seine Rente aufbesserte – und für die er keine Steuern gezahlt hatte. Leider meldete sich dann das Finanzamt samt bösem Erwachen bei ihm. Da konnte nur noch ein – ebenfalls teurer – Steuerberater helfen. Deshalb ist es auch als Rentner:in wichtig, dass man seine Rechte und Pflichten kennt. Möglichkeiten zum Sparen und eine Übersicht über das, was Renter:innen von der Steuer absetzen können, findet ihr deshalb hier zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerpflicht und Freibeträge
- Beispiele zum Einordnen
- Steuerfreie Renten
- Steuererklärung in der Rente
- Elster und Software
- Tipps zum Steuernsparen
- Brille, Hörgerät, Krankheitskosten
- Antrag auf Günstigerprüfung
- Festellen einer Behinderung
- Studium, Fort- und Weiterbildung
- Unterhalt für Angehörige
- Sonderausgaben und Versicherungen
Steuerpflicht und Freibeträge
Leider macht die Steuer auch um Rentner:innen keinen Bogen. Seit 2005 gibt es die „nachgelagerte Besteuerung“, mit der Renten je nach Zeitpunkt des Renteneintritts einkommens- und lohnsteuerpflichtig wurden. Seitdem hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob du auf deine Rente tatsächlich Steuern zahlen musst: u. a. deiner Rentenhöhe und dem Beginn deiner Rentenzahlungen.
Grundsätzlich gibt es laut der Deutschen Rentenversicherung zwar einen Rentenfreibetrag, der nicht versteuert werden muss. Wird mit einer Rentenanpassung dein steuerpflichtiges Einkommen jedoch erhöht, kann es doch noch steuerpflichtig werden.
Beispiele zum Einordnen
Damit du das alles für dich besser einordnen kannst, kommen hier ein paar Zahlen und Daten – die du bitte für deinen konkreten Fall nochmals nachprüfst. Die Deutsche Rentenversicherung gibt dir dazu kostenlos Auskunft: Für Menschen, die 2024 in Rente gegangen sind, beträgt der steuerpflichtige Anteil rund 84 %. Damit bleiben nur 16 % der Rente steuerfrei. Im Zuge der „nachgelagerten Besteuerung“ ist dieser steuerfreie Prozentsatz allerdings für Menschen höher, die vor 2024 in Rente gegangen sind.
Für 2025 gilt deshalb: Nur Renten bis ca. 12.000 Euro Jahreseinkommen bleiben steuerfrei. Hast du also z. B. ein Einkommen von 20.000 Euro im Jahr, musst du ca. 8.000 Euro versteuern – mit einem Steuersatz von 14 %.
Steuerfreie Renten
Komplett steuerfrei bleibt deine Rente nur, wenn der steuerpflichtige Anteil unter dem Grundfreibetrag liegt – nachdem Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wurden. Allerdings gibt es noch andere steuerfreie Renten. Dazu zählen u. a. diejenigen für Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigte, Schmerzensgeldrenten sowie Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Beziehst du eine der genannten Renten, musst du sie bei der Steuererklärung nicht angeben. Erhältst du einen Freibetrag für eine Rente aus Versicherungen im Ausland und ist diese von deutschen Rentenregeln ausgenommen, ist auch diese steuerfrei.
Steuererklärung in der Rente
Hast du eine betriebliche oder private Zusatzrente, einen Nebenjob oder erhältst Einnahmen von einer Vermietung? Dann ist eine Einkommensteuererklärung mit Anlage „R“ fällig, die du über „Elster“ anfertigst (Erklärung im nächsten Stichpunkt). In dieser Erklärung gibst du die gesamten Rentenzahlungen in einem Jahr an. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch dir zustehende Freibeträge und Rentenanpassungen. Es erhält deine Daten zudem von der Deutschen Rentenversicherung. In Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen läuft übrigens gerade das Pilotprojekt „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“. Nach nur zwei Seiten ist die Steuererklärung in der Rente damit erledigt. In den anderen Bundesländern brauchst du leider mehr Geduld und Durchhaltevermögen.
Elster und Software
Witzig ist eine Steuererklärung eigentlich nicht. Aber der Name „Elster“ – für „Elektronische Steuererklärung“ – vom Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung zeugt doch immerhin von ansatzweise Humor. Mit dem gleichnamigen Vogel können schließlich auch Werte verloren gehen, wenn man nicht gut darauf aufpasst.
Bei www.elster.de kannst du kostenlos ein Benutzerkonto erstellen und alle für deine Steuererklärung relevanten Belege, Bescheinigungen und Nachweise hochladen. Allerdings solltest du vorher genau wissen, was du wann und wie hochlädst. Auch dabei unterstützen dich im Vorfeld die Deutsche Rentenversicherung oder ein Steuersoftwareprogramm. Bevor du ein solches Programm auf deinen Rechner lädst, informiere dich aber über Nutzen und Bewertung durch andere Nutzer:innen. Außerdem gibt es in Sachen Kosten eine gewaltige Bandbreite – von kostenlos bis ziemlich teuer.
6 Steuertipps für Rentner:innen
Bevor du eine Steuererklärung abgibst, gilt ein Prinzip: Belege, Quittungen und Rechnungen sammeln. Im Zweifelsfall entscheiden sie darüber, ob und in welcher Höhe du Steuern sparen – oder dir eine Rückerstattung sichern – kannst. Bevor du mit dem Steuerprogramm loslegst, lohnt sich der Blick auf verschiedene Optimierungsmöglichkeiten:
Brille, Hörgerät, Krankheitskosten
Als Rentner:in kannst du die Kosten rund um Krankheit und Gesunderhaltung bei der Steuererklärung angeben. Und das macht sich bezahlt. Schließlich zählen außer Besuchen bei Ärztin und Arzt sowie Medikamenten auch Hilfsmittel wie Zahnersatz, Hörgeräte und Brille zu den Angaben, die du machen darfst. Insgesamt kannst du alle Kosten bei der Steuererklärung angeben, die die Folge einer Erkrankung sind – also auch Krankengymnastik als außergewöhnliche Belastung. Bei Fahrtkosten solltest du Fahrscheine, Tankbelege oder Taxiquittungen sammeln – und dir diese in den Arztpraxen quittieren lassen. All diese Rechnungen kannst du als Beleg verwenden. Dasselbe gilt für ärztliche Verordnungen.
Leider kannst du all diese Ausgaben nicht voll absetzen. Wie hoch genau die Steuerlast wird, hängt unter anderem von deinem Familienstand und individuellen Einkommen ab. Dennoch solltest du das Einreichen von Quittungen und Belegen versuchen. Im besten Fall erhältst du sogar eine Steuerrückzahlung.
Antrag auf Günstigerprüfung
Gibst du in der Steuererklärung deine Angaben zu einem Riester-Vertrag ein, prüft das Finanzamt diese automatisch. Erhältst du allerdings eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) und zählst zur Gruppe der Rentner:innen mit geringen Einkünften, kann für dich die sogenannte Günstigerprüfung zum Tragen kommen. Eventuell zuviel bezahlte Steuern bekommst du danach rückerstattet. Bist du dir unsicher, greife unbedingt auf die Beratung der Deutschen Rentenversicherung zurück.
Feststellen einer Behinderung
Zählst du zu den Millionen Menschen in Deutschland, die mit einer behördlich bescheinigten Schwerbehinderung leben? Dann solltest du die dadurch entstehenden Nachteile bei der Steuererklärung ausgleichen – Stichwort „Behinderten-Pauschbetrag“. Dein individueller Pauschbetrag hängt dabei u. a. vom Grad deiner Behinderung ab.
Studium, Fort- und Weiterbildung
Du möchtest dich weiter- oder fortbilden, um mit der neuen Qualifikation bei einer Teilzeitstelle deine Rente aufzubessern? Dann solltest du unbedingt daran denken, dass du Kosten für eine solche Fort- oder Weiterbildung, inklusive Teilnahmegebühren, Reisekosten und Fachliteratur, und sogar ein Studium bei der Steuererklärung angibst.
Unterhalt für Angehörige
Du bist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet? Dann solltest du unbedingt daran denken, diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen bei deiner Steuererklärung anzugeben. Ob dein Finanzamt diese Ausgaben anerkennt, hängt dann u. a. von der Höhe dieser Zahlungen im Verhältnis zu deinem Einkommen als Rentner:in ab.
Sonderausgaben und Versicherungen
Es gibt noch weitere Sonderausgaben, die du bei deiner Renten-Steuererklärung angeben kannst: Dazu zählen außer deiner Kranken- und Pflegeversicherung noch andere Versicherungen, u. a. die Unfall- und Haftpflichtversicherung, Sterbegeld- und Risikolebensversicherung. Allerdings gibt es für diese Sonderausgaben Höchstgrenzen, die du nicht überschreiten darfst.
Hast du noch weitere Tipps, die du in Sachen "Was kann ich als Rentner:in von der Steuer absetzen"? mit anderen teilen möchtest? Oder hast du sonst Vorschläge oder Erfahrungen, wie man in der Rente am besten mit der Steuer zurechtkommt? Dann freuen wir uns sehr über deine Kommentare.
PC-Freak
Dazu muss eine Spendenquittung vorliegen.